OVOGG Pandora88

Körung LG West

Datum
23. Mai 2026
Ort
51.4381032,7.5751867

Beschreibung

 

Körmeister:


Rita Pleibel-Seyffer
Daniel Krebes
Angelika Szynkarek
   
Meldestelle:




Volker Marahrens
Alte Landstr. 56
33397 Rietberg
Telefon: 01590-2456983,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
   
Prüfungsleitung:




Klaus Haase
Olper Str. 28a
57078 Siegen
Telefon: 0160-6361760
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
   
Ort:


Gelände des DVG
Im Reiche des Wassers 33
58239 Schwerte
   
Bankverbindung:






DCLH e.V.
Sparkasse Dortmund
IBAN: DE40 4405 0199 0841 0145 29
BIC: DORTDE33XXX

Bei der Überweisung bitte als Verwendungszweck  'Name des Hundes, Körung West 2026'  angeben.
   
Meldeschluss: 02.05.2026

 

Standortinformationen

51.4381032,7.5751867
Straße
Im Reiche des Wassers 33
Stadt
58239 Schwerte
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Land
Deutschland

Mit der Anmeldung zur Körung stimmen Sie der Ablichtung des hiermit angemeldeten Leonbergers, exklusiv für das offizielle Vereinsorgan des DCLH e. V. „LeoZeit“, zu.
Des Weiteren sind Sie einverstanden, dass das daraus resultierende Foto in der für diese Körung vorgesehenen Ausgabe der „LeoZeit“ veröffentlicht wird. Individuell zugesandte Fotos, die nicht am Tag der Körung durch den dafür zuständigen Fotografen gemacht werden, können nicht im offiziellen Vereinsorgan berücksichtigt werden!

Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.